Wie viele Fortbildungspunkte braucht man in der Physiotherapie?
Wer in der Physiotherapie eine Kassenzulassung hat oder eine Praxis fachlich leitet, muss in 4 Jahren 60 Fortbildungspunkte nachweisen, möglichst 15 im Jahr. Ein Punkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten. So steht es in Anlage 4 des Vertrags nach § 125 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Physiotherapie-Verbänden; die Pflicht zur Fortbildung verlangt das Gesetz selbst in § 125 Absatz 2 Nummer 2 SGB V. Wer mehr als 60 Punkte sammelt, kann den Rest nicht in den nächsten Zeitraum mitnehmen.
Wer muss Fortbildungspunkte sammeln?
Die Punkte-Pflicht trifft zwei Rollen: den zugelassenen Leistungserbringer, also die Inhaberin oder den Inhaber der Kassenzulassung, und die fachliche Leitung. Fachliche Leitung ist, wen der zugelassene Leistungserbringer mit der fachlichen Leitung der Praxis beauftragt und der ARGE, der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen, benannt hat. Das kann die Inhaberin selbst sein oder eine angestellte Physiotherapeutin. Ist der Arbeitgeber eine GmbH oder eine andere Gesellschaft, arbeitet er nicht selbst in der Praxis mit oder fehlt ihm die Qualifikation, muss er eine angestellte Therapeutin oder einen angestellten Therapeuten als fachliche Leitung benennen (§ 3 Absatz 2 des Vertrags).
Für alle, die für eine zugelassene Praxis behandeln, also auch für Angestellte und freie Mitarbeiter:innen, gilt zusätzlich § 14 Absatz 9 des Vertrags: Sie müssen sich mindestens alle 2 Jahre extern fachspezifisch fortbilden, nach den inhaltlichen Vorgaben der Anlage 4. Eine Punktzahl nennt der Vertrag dafür nicht.
Die Fortbildungspflicht auf einen Blick
| Regel | Was gilt |
|---|---|
| Umfang | 60 Punkte in 4 Jahren, möglichst 15 im Jahr |
| Ein Punkt | eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten |
| Erster Zeitraum | ab 01.08.2021 für alle, die damals zugelassen waren oder eine Praxis fachlich leiteten |
| Fachkongresse | 6 Punkte je Kongresstag, höchstens 24 in 4 Jahren |
| Fachartikel mit Lernerfolgskontrolle | höchstens 12 Punkte in 4 Jahren |
| Punkte übertragen | nicht möglich |
| Nachweis | auf Anforderung der Krankenkasse, innerhalb eines Monats |
| Fehlen Punkte | sofort nachholen; nach einer Prüfung setzt die Kasse 12 Monate Nachfrist |
Anlage 4 Physiotherapie in der Fassung vom 21.07.2021, gültig ab 01.08.2021; Nachweisfrist aus § 14 Absatz 9 des Vertrags.
Welcher Vierjahreszeitraum gilt für mich?
Der erste Zeitraum begann am 01.08.2021 für alle, die damals zugelassen waren oder eine Praxis fachlich leiteten. Wer seitdem durchgehend dabei ist, steckt im zweiten Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2029. Der Zeitraum zählt für jede Person einzeln. Er ist unterbrochen, solange du durch die Pflege eines Angehörigen, Krankheit, Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit oder eine Arbeitsunfähigkeit von über drei Monaten verhindert bist; die Punkte werden dann für den Rest des Zeitraums anteilig berechnet.
Welche Fortbildungen zählen?
Es zählt, was fachlich auf die Physiotherapie ausgerichtet ist: neue Erkenntnisse aus dem eigenen Fach oder angrenzenden Gebieten, aktuelle Diagnostik- und Therapieverfahren und die Inhalte der Heilmittel-Richtlinie und des Vertrags. Berufsbezogene Studiengänge werden angerechnet. Bei Zertifikatsweiterbildungen wie Manueller Therapie oder Lymphdrainage zählt jeder abgeschlossene Kurs in dem Zeitraum, in dem er beginnt. Online-Kurse und Webinare zählen nur, wenn die Teilnahme protokolliert wird und du während des Kurses direkt mit den Dozierenden in Kontakt treten kannst, etwa im Chat oder per Mikrofon.
Nicht angerechnet werden laut Anlage 4 unter anderem: Seminare zu Abrechnung, Praxisorganisation, Marketing oder Steuern, EDV-Kurse, Praxisgründungsseminare, Selbststudium ohne Austausch und ohne Teilnahmenachweis, eigene Vorträge als Referentin oder Referent, Messen, Mitgliederversammlungen, Traditionelle Chinesische Medizin, Hypnose und Wellness-Angebote wie Hot Stone.
Was muss auf der Teilnahmebescheinigung stehen?
Thema und Ort der Fortbildung, dein Name mit Geburtsdatum, eine Kurzbeschreibung der Inhalte, die Berufsbezeichnung der Dozentin oder des Dozenten, die Zahl der Unterrichtseinheiten und Fortbildungspunkte sowie Unterschrift, Name und Anschrift des Veranstalters. Heb die Bescheinigungen auf: Fordert die Krankenkasse den Nachweis an, musst du ihn innerhalb eines Monats erbringen.
Wer prüft die Fortbildungspunkte?
Die Krankenkasse oder ihr Kassenartenverband. Nachzuweisen sind die Punkte auf deren Anforderung. Grundlage ist § 14 des Vertrags: Die Kassen dürfen im Rahmen der Qualitätssicherung prüfen, ob die Pflichten aus dem Vertrag erfüllt sind, und den Nachweis der Fortbildungen innerhalb eines Monats verlangen.
Was passiert, wenn Fortbildungspunkte fehlen?
Wer die 60 Punkte am Ende der 4 Jahre nicht hat, muss sie sofort nachholen. Stellt die Krankenkasse bei einer Prüfung fest, dass trotzdem Punkte fehlen, setzt sie eine Nachfrist von 12 Monaten. Was du nachholst, zählt nur für den alten Zeitraum, nicht für den laufenden. Eine eigene Folge speziell für fehlende Punkte steht weder in Anlage 4 noch im Vertrag. Für Verstöße gegen Vertragspflichten allgemein sieht § 20 des Vertrags eine Verwarnung mit Frist, eine Abmahnung und bei schweren oder wiederholten Verstößen eine Vertragsstrafe vor.
Rechtsstand
| Quelle | Fassung | Gültig ab |
|---|---|---|
| Anlage 4 Fortbildung, Physiotherapie | 21.07.2021 | 01.08.2021 |
| Vertrag § 125 Abs. 1 SGB V Physiotherapie, Lesefassung | Lesefassung nach der Ergänzungsvereinbarung vom 04.04.2022 | 04.04.2022 |
| SGB V, § 125 Verträge (gesetze-im-internet.de) | Webseite des Bundesamts für Justiz, abgerufen 06.10.2026 | laufend — geltende Fassung am Abruftag |
| Geprüft am | 06.10.2026 | |
| Nächste Nachschau | 08.12.2026 | |
Quellen: GKV-Spitzenverband, Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V. Wer eine Weiterbildung bucht, prüft die aktuelle Fassung beim Anbieter und bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen.
Muss ich als angestellte Physiotherapeutin Fortbildungspunkte sammeln?
Die Pflicht zu 60 Punkten in vier Jahren hast du nur, wenn du die Zulassung hast oder der ARGE als fachliche Leitung benannt bist. Fortbilden musst du dich trotzdem: Laut Vertrag muss sich jede Therapeutin und jeder Therapeut, die oder der für eine zugelassene Praxis behandelt, mindestens alle zwei Jahre extern fachspezifisch fortbilden.
Zählt eine Zertifikatsweiterbildung wie Manuelle Therapie für die Punkte?
Ja. Bei mehrteiligen Fortbildungen wie den Zertifikatspositionen zählt jeder in sich abgeschlossene Kurs, und zwar in dem Vierjahreszeitraum, in dem er beginnt. Ein Seminar zur Abrechnung zählt dagegen nicht.
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Profil anlegenRechtsgrund: § 125 Abs. 2 Nr. 2 SGB V; Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V Physiotherapie, § 14 Abs. 9 und Anlage 4.